Die 20 Gemeinden des Bezirkes Steyr-Land haben sich nach den Bestimmungen des Oö. Sozialhilfegesetzes 1998 zur gemeinsamen Erfüllung sozialer Aufgaben für die Bürger des Bezirkes Steyr-Land zum Sozialhilfeverband Steyr-Land zusammengeschlossen.

Entsprechend den Richtlinien des OÖ. Sozialhilfegesetzes bestehen die Schwerpunkte vor allem in folgenden Bereichen:



Stellen-
ausschreibungen


Formularsammlung









Persönliche Hilfe durch Betreuung, Unterstützung und Beratung Hilfebedürftiger durch Soziale Dienste (Mobile Altenhilfe, Hauskrankenpflege, Familienhilfe, Sozialberatung und Sozialplanung, ....)
Hilfe in stationären Einrichtungen (Alten- und Pflegeheime)
Geld- und Sachleistungen an Hilfebedürftige
Hilfe zur Arbeit
Hilfe bei der Erziehung (Jugendwohlfahrt)
Beiträge zur Behindertenhilfe, zum Pflegegeld, ...

Das jährliche Budget des Sozialhilfeverbandes beträgt rund EURO 28 Mio. Er ist Dienstgeber für rund 280 Bedienstete, die vorwiegend in den Bezirksalten- und Pflegeheimen beschäftigt sind.