|
Die 20 Gemeinden
des Bezirkes Steyr-Land haben sich nach den Bestimmungen des Oö.
Sozialhilfegesetzes 1998 zur gemeinsamen Erfüllung sozialer Aufgaben
für die Bürger des Bezirkes Steyr-Land zum Sozialhilfeverband
Steyr-Land zusammengeschlossen. |
||||
| Entsprechend
den Richtlinien des OÖ. Sozialhilfegesetzes bestehen die Schwerpunkte
vor allem in folgenden Bereichen: |
||||
| Persönliche Hilfe durch Betreuung, Unterstützung und Beratung Hilfebedürftiger durch Soziale Dienste (Mobile Altenhilfe, Hauskrankenpflege, Familienhilfe, Sozialberatung und Sozialplanung, ....) | ||||
| Hilfe in stationären Einrichtungen (Alten- und Pflegeheime) | ||||
| Geld- und Sachleistungen an Hilfebedürftige | ||||
| Hilfe zur Arbeit | ||||
| Hilfe bei der Erziehung (Jugendwohlfahrt) | ||||
| Beiträge zur Behindertenhilfe, zum Pflegegeld, ... | ||||
Das jährliche Budget des Sozialhilfeverbandes beträgt rund EURO 28 Mio. Er ist Dienstgeber für rund 280 Bedienstete, die vorwiegend in den Bezirksalten- und Pflegeheimen beschäftigt sind. |
||||